
Während an vielen österreichischen Schulen die ORF-Aktion zum 3-wöchigen Smartphone-Verzicht gestartet ist (passenderweise während der Aktion plusminus), herrscht (der Boulvard würde sagen "tobt") in unserem Land und in vielen anderen seit einigen Wochen eine mediale und politische Diskussion zu "Social-Media-Verbote für Jugendliche" oder "Online-Alterskontrollen". Weil wir uns schon lange mit dem Thema Elektronische Medien und deren Nutzen wie Risiken beschäftigen und weil uns die aktuelle öffentliche Diskussion derzeit etwas gar hyperventilierend zu sein scheint, möchten wir ein paar Gedanken dazu zur Diskussion stellen:
Teil 1: Social-Media-Verbote. Eine kritische Einkreisung.
Mit Komplettverboten gibt es in der Drogenpolitik ja durchaus Erfahrungen, Stichwort "Prohibition". Aber auch abseits des historischen Verweises mehren sich Stimmen, die zu einem Zurückschalten auffordern. – Ein kommentierter Überblick:
Unter dem Titel "Wie gefährlich sind soziale Medien für Kinder wirklich?" bringt der Standard einen interessanten Artikel, der versucht, die Forschungslage zusammenzufassen. Ergebnis: Es ist komplex, Hinweise auf Gefahren und Schäden liegen vor, vieles ist aber auch noch unklar oder die Datenlage lückenhaft. Einfache Ursache-Wirkungs-Erzählungen und der Blick auf einzelne Variablen (Nutzungsstunden, Geburtsjahr) greifen zu kurz. Gleichzeitig sind Maßnahmen – schon aufgrund des Vorsorgeprinzips – notwendig.
Das alles kennen wir aus der Suchtprävention (bei Suchtmitteln und Verhaltenssüchten): "Nicht die Suchtmittel sind das Problem, sondern unser Umgang mit ihnen." "Drug – set – setting." "Eine Sucht hat viele Ursachen; Mensch – Mitwelt – Mittel – Moment". Wir werden auch bei Social Media / Elektronischen Medien einen multidimensionalen Zugang brauchen, ein Ansetzen bei den User:innen und bei den Anbieter:innen, bei Kompetenzen und bei Regeln, mit Pädagogik und mit Gesetzen. Ein "einfaches" Verbot – aus den Augen, aus dem Sinn – greift zu kurz.
Verschiedene Autor:innen kritisieren den verengten Blick auf Jugendliche, sprich das Ignorieren der Wirkungen auf Erwachsene und das Ignorieren der Tätigkeiten und Interessen der Anbieter:innen. So fragt Ingrid Brodnig im Standard: "Welchen Schutz vor Social-Media-Plattformen bräuchten alle Altersgruppen?" und verweist auf eine Studie, die negative Auswirkungen diverser Plattformen auf Erwachsene ebenso aufzeigt wie sie die Rolle und Interessen ebendieser thematisiert. Sie schließt mit: "Wir müssen allgemein über die gesellschaftliche Auswirkung von Social Media sprechen – nicht nur für Jugendliche. … Deshalb braucht es eine Aufsicht und Vorgaben für Algorithmen: Weil es für Plattformen ökonomisch Reize haben kann, gesellschaftsschädliche Inhalte einzublenden."
In Ausgrenzung unter dem Deckmantel des Jugendschutzes wird das "Argument Jugendschutz" als Nebelkerze bezeichnet, geschützt würden damit die Konzerne. Schlussfolgerung: "Einerseits müssen wir die Anbieter der Plattformen in die Verantwortung nehmen und Verbesserungen von ihnen fordern. Zugleich gilt es, mehr Digitalkompetenzen aufzubauen – und zwar über alle Generationen hinweg, nicht nur bei den Jüngsten."
Auch aus juristischer, netzpolitischer oder medienpädagogischer Perspektive gibt es Einwände; bei einem zweiten Blick auf die so einfache Idee "Verbieten wir die gefährlichen Social Media für Jugendliche doch" zeigen sich mannigfaltige Probleme. Ein Resümee: "Ein Verbot von Social-Media-Plattformen für Kinder und Jugendliche löst nicht die Probleme, die weitgehend unregulierte Plattformen für die gesamte Gesellschaft bedeuten. Um die gesundheitlichen Risiken und suchtfördernden Algorithmen, die Nutzende möglichst lange auf den werbefinanzierten Plattformen halten sollen, einzudämmen, braucht es eine engagierte und konsequente Durchsetzung vorhandener EU-Digitalgesetze."
Abschließend: Was heißt "Verbot" oder "Altersverifikation" in diesem Zusammenhang eigentlich konkret? Im Gegensatz zum Supermarkt, wo die Kassierer:innen diese entweder mit einem Blick auf die Person oder (nur im Zweifelsfall) auf den Ausweis erledigen, womit dieser Akt auch schon wieder rückstandlos abgeschlossen ist, würde eine Alterskontrolle bei Online-Angeboten, im Web und in Apps, alle User:innen und immer betreffen, mit diversen unerwünschten (oder: erwünschten?) bleibenden Nebeneffekten. – Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der ÖAW hat im Auftrag der AK Wien eine Studie mit dem Titel "Altersfeststellung im digitalen Raum. Ansätze und Auswirkungen auf Konsument:innen sowie Abwägungen zwischen Schutz der Privatsphäre und Kinderschutz" erstellt, die verschiedene Verfahren beschreibt und ihre Wirksamkeit sowie Auswirkungen skizziert. Aus dem Abstract: "Altersbeschränkungen versprechen eine einfache Lösung. Bei näherer Betrachtung sind Altersbeschränkungen und die dafür notwendigen technischen Altersüberprüfungen aber sowohl ineffektiv als auch überschießend und risikobehaftet. … Erstens stellen Altersbeschränkungen eine Verschiebung der Verantwortung von Plattform zur Verbraucher:in dar. Stattdessen sollten Online-Plattformen verpflichtet werden, problematische Inhalte konsequent zu moderieren und süchtigmachende Muster zu unterbinden – wovon alle Konsument:innen profitieren würden. Zweitens müssen Medien-, KI- und Plattform-Kompetenzen insbesondere unter Bezugspersonen ausgebaut werden. Drittens braucht es eine breitere gesellschaftliche Debatte unter Einbeziehung z. B. der Bundesjugendvertretung darüber, wie Minderjährige schrittweise – analog zum Straßenverkehr – zur selbstbestimmten Nutzung des Internets befähigt werden." – Zum Nachlesen: die Studie als PDF, zum Nachschauen/-hören: die beiden Autor:innen zu Gast im Podcast Ars Boni.
Zuletzt haben auch hunderte IT-Professor:innen und Sicherheitsforscher:innen in einem offenen Brief ihre Kritikpunkte geäußert: Die gängigen Methoden seien sowohl ineffektiv als auch unsicher. Sie fordern daher dazu auf, zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Pause-Taste zu drücken: "We are writing this letter to call for a moratorium on deployment plans until the scientific consensus settles on the benefits and harms that age-assurance technologies can bring, and on the technical feasibility of such a deployment." (Artikel in der futurezone, Originaltext). Dieser Aufruf erscheint uns sinnvoll.
Den satirischen Beitrag zur Debatte liefert der Postillion: "Die fallen auf jeden KI-Müll rein" – Jugendliche fordern Social-Media-Verbot für Menschen über 40.
Teil 2: Straßenverkehr. Eine Analogie.
In mehreren der oben zitierten Texte wird eine Analogie zum Straßenverkehr gezogen, etwa "Dennoch verbieten wir es Minderjährigen nicht, auf die Straße zu gehen. Es gibt auch keine Autoverbote, um sie zu schützen. Vielmehr bringen wir ihnen von klein auf bei, wie sie sich im Straßenverkehr verhalten sollen, um möglichst sicher zu bleiben. Und für die Autofahrenden stellen wir Regeln auf, die dazu dienen, sie und die anderen Verkehrsteilnehmer zu beschützen." (Michaela Maya-Mrschtik). Wir finden diese Analogie auch aus Sicht der Suchtprävention recht passend und hilfreich.
Beim Thema Kinder und Straßenverkehr gibt es Maßnahmen, die sich an Kinder richten, solche, die sich an Eltern richten, weitere für andere Verkehrsteilnehmer:innen, es gibt Erziehung und gleichzeitig Regulierung, Regulierung auf technischem/baulichen Gebiet und Gesetze, … die ganze Bandbreite aus dem Werkzeugkasten der (Sucht)Prävention. Im Folgenden lässt sich "Verkehr" meist einfach durch "Social Media" oder Elektronische Medien ersetzen.
- Wir lassen kleine Kinder nicht allein aus dem Haus auf die Straße und wir nehmen sie dort an der Hand → Kinder nicht alleine und nur in Begleitung im Internet
- Wir trainieren mit Kindern den Schulweg und gehen anfangs mit ihnen → Wir vermitteln den Kindern Medienkompetenz
- Kinder lernen nicht nur von Eltern, auch z.B. in der Schule, wie sie sich im Verkehr bewegen → Auch Medienkompetenz wird in der Schule gelehrt
- Kinder müssen im Auto in einem eigenen Kindersitz sitzen → Kinder dürfen im Internet dosiert zuschauen
- Beim L17 dürfen Jugendliche (unter Aufsicht) selber lenken → nach dem Zuschauen und der gemeinsamen Nutzung können Jugendliche allein im Netz unterwegs sein
- Es gibt Vorschriften für Autoproduzent:innen (etwa zur Sicherheit) und Fahrzeughalter:innen (das "Pickerl") → Vorschriften für Internet-Plattformen (z.B. im DSA, was fehlt: die Durchsetzung)
- Es gibt Verkehrsregeln für andere Verkehrsteilnehmer:innen → Durchsetzung von Rechtsvorschriften im Internet (z.B. Hate Speech)
- Es gibt 30er-Zonen und Zäune vor Schulen, Radlführerscheine und „Pedibusse”, Schülerlots:innen und Schulstraßen … → Angebote, Begleitung, Schulung und sichere Räume für Kinder im Internet
Wie verbieten nicht den Verkehr, und wir verbieten den Kindern nicht generell die Teilnahme am Verkehr. Genauso absurd wäre das Verbot digitaler Medien oder das generelle Verbot der Nutzung digitaler Medien durch Minderjährige.
Viele der oben genannten Maßnahmen und Regeln richten sich an alle und dienen dem Schutz aller, manche schützen Kinder speziell. Und einen derartigen Mix aus personalen und systemischen, aus pädagogischen und juristischen Maßnahmen wird es auch bei Social Media brauchen. – Oder wie die eingangs zitierte Michaela Maya-Mrschtik schreibt: "Einen solchen Ansatz braucht es auch bei sozialen Medien. Einerseits müssen wir die Anbieter der Plattformen in die Verantwortung nehmen und Verbesserungen von ihnen fordern. Zugleich gilt es, mehr Digitalkompetenzen aufzubauen – und zwar über alle Generationen hinweg, nicht nur bei den Jüngsten. Dann müssen wir hoffentlich nicht länger darüber diskutieren, wie sinnig es wäre, eine Gruppe aus unseren gemeinsamen digitalen Diskussionsräumen zu verbannen."
Zum Abschluss des Themas noch etwas Praktisches: Wir wissen aus der Suchtforschung, wie wichtig die ersten paar Lebensjahre für ein gesundes Leben sind. Daher:
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