Häufige Fragen, a.k.a. FAQs, und Antworten darauf. – Nicht fündig geworden? Stellen Sie uns Ihre eigenen Fragen!

Gelten am Arbeitsplatz gesetzliche Regeln zum Konsum von Alkohol und anderen Drogen?

Es gibt kein gesetzliches Alkoholverbot am Arbeitsplatz! Laut § 15 (4) ASchG ist es Arbeitnehmer:innen verboten, sich durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgift in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich und andere Personen gefährden könnten.

Darf der Dienstgeber Alkomat-Kontrollen am Arbeitsplatz durchführen?

Da sämtliche Tests einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Mitarbeiters darstellen, sind sie an dessen Zustimmung gebunden. Das Gespräch mit dem Mitarbeiter sollte immer Vorrang haben!

Der/die Mitarbeiter/in wirkt beeinträchtigt (Akut-Fall) – wie gehe ich damit um?

Es empfiehlt sich die innerbetriebliche Ausgestaltung eines Musterprozesses für die sog. Akut-Intervention (siehe Punkt VORGEHEN), der den Führungskräften ein gesetzlich abgesichertes Prozedere zur Verfügung stellt. Wesentliche Punkte dabei sind im 1. Schritt die Objektivierung der Beeinträchtigung, das Heimschicken des Mitarbeiters unter Berücksichtigung des sicheren Nachhause-Weges und die Vereinbarung eines Gesprächstermins.

Darf man nach erfolgreicher Alkoholtherapie keinen Alkohol mehr trinken?

Für eine Person, die eine Alkohol-Abhängigkeit entwickelt hat, ist ein kontrollierter Konsum schwerlich möglich. Damit ist empfehlenswert, absolut auf den Konsum von Alkohol zu verzichten (trockene/r Alkoholiker/in).

Sind Arbeitskollegen verpflichtet, Leistungsbeeinträchtigungen von Kollegen aufgrund des Konsums eines Suchtmittels beim Arbeitgeber zu melden?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber davon zu informieren. Könnte jedoch durch diese Beeinträchtigung andere Mitarbeiter gefährdet werden oder dem Betrieb ein Schaden entstehen, könnte aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber eine Informationspflicht abgeleitet werden. Bei der Beurteilung dieser Frage sind stets die Umstände des Einzelfalls maßgebend.